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Ausdruck aus dem Geburtenregister

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.Der...

Geburt anzeigen

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der...

Geburtsurkunde beantragen

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ohne Inlandswohnsitz beantragen

Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

Eheschließung Anmeldung

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder

Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu den Themen Geburt, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten, sowie Informationen für Leihmutterschaft und Adoption.

Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

Geburt im Ausland beurkunden lassen

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

Wurde ihr Kind auf einer Seereise auf einem Schiff mit deutscher Flagge geboren, sind sie zur Anzeige gegenüber dem Schiffsführer verpflichtet. Die Beurkundung der Geburt erfolgt durch das Standesamt I in Berlin.

Förmliche Anerkennung von ausländischen Scheidungsurteilen

Wenn Ihre Ehe im Ausland geschieden wurde, können Sie die Scheidung in Deutschland rechtlich anerkennen lassen.

Beistandschaft durch das Jugendamt

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Anmeldung zur theoretischen Standardisierung und Vorschlag eines Prüfer-Ausbilders für praktische Standardisierung

Sie möchten eine Berechtigung als Prüferin oder Prüfer erhalten oder erneuern? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen theoretischen Lehrgang anmelden und eine Ausbilderin oder einen Ausbilder für Ihre praktische Prüfung vorschlagen.

Meldungen über Finanzkontendaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) abgeben

Finanzinstitute müssen Finanzkonteninformationen an das BZSt melden, soweit ein meldepflichtiger Bezug zum Ausland besteht.

Einkommensteuern

Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten, müssen Sie Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zur Zahlung von Einkommenssteuern.

Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" abgeben

Sie möchten in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben? Dann benötigt das Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Erklärung von Ihnen.

Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten abgeben

Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Pflichtimpfprogramme und Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen

Zum Gesundheitsschutz gibt es in Deutschland öffentliche Präventionsmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen können und gegebenenfalls beachten müssen. Hier finden Sie Informationen zu Pflichtimpfprogrammen sowie Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.

Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ abgeben

Sie möchten ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" grenzübergreifend betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt ein.