Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
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Terminvergabe
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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.
Formulare
Voraussetzung
Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden) - Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bundesamt für Justiz
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
