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Immatrikulation Bescheinigung

Die Einschreibung für ein Studium können Sie an der jeweiligen Hochschule beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.

In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen Sie bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken, damit die Immatrikulation erfolgt.

Weitere Informationen

Formulare


  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: selten
  • Vertrauensniveau: substanziell

Voraussetzung


  • Zulassungsbescheid
  • fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes

Gebühr


Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg (mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge) kosten keine   Studiengebühren. Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:

  • Semesterbeiträge der Studentenwerke,
     
  • Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss - AStA),
     
  • Beiträge für das Semesterticket,
     
  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühren sowie
     
  • teilweise Verwaltungsgebühren.

Die konkrete Höhe der Beiträge variiert zwischen den Hochschulen.   Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Ablauf


  • Die Immatrikulation erfolgt meist online bzw. auf dem Postweg, nur selten ist das persönliche Erscheinen notwendig.
  • Überweisen Sie den Semesterbeitrag, um die Studienunterlagen (Semesterausweis und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester) zu erhalten.
  • Mit der Immatrikulation sind Sie als Student der jeweiligen Hochschule eingetragen.
  • Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
  • Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden.

Erforderliche Unterlagen


Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule für die erstmalige Einschreibung weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:

  • Zulassungsbescheid
  • ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
  • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
  • Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
  • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
  • Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
  • Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
  • Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
  • Lebenslauf

Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:

  • den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)

Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.

Fristen


auf dem Zulassungsbescheid vermerkt

Bearbeitungsdauer


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Hochschule

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
22.03.2019