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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

Wie können mehrere Einzelgrundstücke zu einem neuen Gesamtgrundstück zusammengelegt werden?

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Gebühr


Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.

Ablauf


Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


1-6 Monate

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
26.04.2019