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Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige

Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis für Minderjährige persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Formulare


Formulare: Anmeldeformular
 

Voraussetzung


Minderjährigkeit im Sinne der Gesetzgebung

Gebühr


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ablauf


Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Erforderliche Unterlagen


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person

Fristen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Bearbeitungsdauer


  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Bibliothek

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Hinweise

  • Kinder können meist ab Schulbeginn (Einschulung) einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten.
  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur im Beisein eines Sorgeberechtigten möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
12.07.2019