Daten der Handwerksrolle Löschung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen erfolgt die Löschung der Eintragung durch die Handwerkskammer von Amts wegen.
Formulare
Voraussetzung
Wegfall der Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
Gebühr
keine
Ablauf
Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
maximal drei Monate
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 13 HwO
Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG
Gesetzliche Bestimmungen
Ministerium für Wirtschaft und Energie
22.08.2019
