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Daten der Handwerksrolle Löschung

Die Löschung Ihrer Handwerksrollendaten erfolgt bei Wegfall der Eintragungsvoraussetzungen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen erfolgt die Löschung der Eintragung durch die Handwerkskammer von Amts wegen.

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Wegfall der Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle

Gebühr


keine

Ablauf


Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle.

Erforderliche Unterlagen


keine

Fristen


keine

Bearbeitungsdauer


maximal drei Monate

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 13 HwO

Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am
22.08.2019