Daten der Handwerksrolle Übermittlung als Einzelauskunft
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt.
Formulare
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Voraussetzung
- Antrag
- Berechtigtes Interesse
Gebühr
keine
Ablauf
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen des berechtigten Interesses geprüft und bei dessen Vorliegen die Einzelauskunft erteilt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
unverzüglich
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO)
Örtlich: § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
22.08.2019
22.08.2019
