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Jagderlaubnis Erteilung

Bei der Erteilung einer Jagderlaubnis wird ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Jagdausübungsberechtigten (Erlaubnisgeber oder Erlaubnisgeberin) und Jäger oder Jägerin (Erlaubnisnehmer oder Erlaubnisnehmerin) geschlossen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Bei der Erteilung einer Jagderlaubnis wird ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jäger oder Jägerin (Erlaubnisnehmer oder Erlaubnisnehmerin) geschlossen. Hierbei besteht kein behördlicher Kontakt.

Nachdem die Jagderlaubnis entgeltlich erteilt wurde, muss diese durch die untere Jagdbehörde in den Jagdschein des Erlaubnisnehmers oder der Erlaubnisnehmerin eingetragen werden. Das Verfahren gehört zu den Leistungen

    • Jagdschein Eintragung
    • Jagdschein Änderung

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Der oder die Jagdausübungsberechtigte ist nicht verpflichtet, Dritten die Jagd im Jagdbezirk zu gestatten. Eine Jagderlaubnis darf nur an Jäger oder Jägerinnen erteilt werden. Sie umfasst maximal 1.000 ha Jagdfläche pro Person. Bei mehreren Jagdausübungsberechtigten muss die Erlaubnis von allen Jagdausübungsberechtigten schriftlich erteilt werden.

Gebühr


Die Jagderlaubnis ist keine behördliche Entscheidung. Es fallen keine Gebühren an. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis wird im Rahmen eines Vertrages zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jäger oder Jägerin geregelt.

Ablauf


Zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jäger oder Jägerin wird ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen. Nach § 16 Abs. 3 Jagdgesetz für das Land Brandenburg ist die Schriftform erforderlich. Es ist keine Form/Muster vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen


keine

Fristen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Bearbeitungsdauer


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Untere Jagdbehörde im Rahmen der Beratungstätigkeit zum Vollzug des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
17.07.2023