Ärztliche Prüfung Zulassung
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Ausführliche Beschreibung
Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin.
Die ärztliche Ausbildung umfasst
- ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, das eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt;
- eine Ausbildung in erster Hilfe;
- einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
- eine Famulatur von vier Monaten und
- die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren abgelegt. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von vier Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Ablauf
Zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein.
Erforderliche Unterlagen
Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife); bei im Ausland erworbenen Zeugnissen auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle
- das Studienbuch oder ein entsprechender Nachweis der Studienzeiten
- Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
Weitere Unterlagen sind in den Antragsvordrucken genannt
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Telefon (0331 866-0)
poststelle@masgf.brandenburg.de
