Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
In die Liste der Freiwilligen Mitglieder können Ingenieure die im Land Brandenburg wohnen oder hier Ihre berufliche Tätigkeit ausüben und eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweisen können, eingetragen werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter www.bbik.de
Formulare
Voraussetzung
In die Liste der freiwilligen Mitglieder ist als Kammermitglied auf Antrag einzutragen, wer
- im Land Brandenburg seine Hauptwohnung oder seinen Hauptsitz der beruflichen Tätigkeit hat oder hier seinen Beruf ausübt,
- berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen und
- eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweist.
Gebühr
Eintragungsgebühr gemäß Ziffer 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der BBIK: 155,00 €
Ablauf
- Nach Eingang des ausgefüllten Mitgliedsantrags und der beizufügenden Anlagen prüft die Geschäftsstelle diese zunächst formal auf Vollständigkeit und leitet die Unterlagen anschließend an den Eintragungsausschuss der BBIK weiter. Dieser prüft die Eintragungsfähigkeit des Antragstellers umfassend. Ergeben sich hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen anhand der Unterlagen Zweifel oder bleiben Fragen offen, wird der Antragsteller entweder zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert oder/und ihm wird die Möglichkeit gegeben, in einem mündlichen Gespräch vor dem Eintragungsausschuss zu Einzelfragen Stellung zu beziehen.
- Der Eintragungsausschuss leitet sein Prüfungsergebnis der Geschäftsstelle weiter. Bei positivem Ergebnis teilt die Geschäftsstelle der BBIK dem Antragsteller dies in einem Schreiben mit und stellt die Mitgliedsurkunde aus. Bei negativem Ergebnis ergeht ein Ablehnungsbescheid.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Mitgliedsantrag
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- lückenloser beruflicher Werdegang
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (ggf. Bestätigung des Arbeitgebers)
- Referenzen (z.B. Arbeits-/Beschäftigungszeugnisse)
- Nachweis über mind. zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur
Fristen
Der Antrag auf Eintragung in die Liste freiwilligen Mitglieder kann jederzeit gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Unterlagen erfordert eine umfangreiche und für jeden Einzelfall individuelle Prüfung der Voraussetzungen durch den Eintragungsausschuss der BBIK. Dieser muss gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Daher können keine festen Bearbeitungszeiten genannt werden. Aber in der Regel wird nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Brandenburgische Ingenieurkammer
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium für Wirtschaft und Energie
des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 866-1676
Fax.: +49 (0)331 866-1753
02.10.2019
