Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.
Formulare
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Voraussetzung
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis
Gebühr
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Ablauf
Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis
Fristen
Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern für Kommunales
Fachlich freigegeben am
07.01.2020
07.01.2020
