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Wohnsitz Abmeldung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer...

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Formulare


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Voraussetzung


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen


Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am
17.11.2015