Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.
Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.
Weitere Informationen
Formulare
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.
Voraussetzung
Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Gebühr
keine
Ablauf
Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.
Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.
Erforderliche Unterlagen
Anzeige mit folgenden Angaben:
- Name des Betriebes,
- Anschrift des Betriebes
- verantwortliche Person
- Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung
Fristen
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 14 Tage
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4
16866 Kyritz
Tel.: +49339718822
und
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27
03185 Peitz
Tel.: +493560137115
Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Gesetzliche Bestimmungen
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
17.07.2023
