Liste der beratenden Ingenieure Löschung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen sind, dürfen sie die entsprechende, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen.
Möchten Sie die Eintragung aus der Liste der beratenden Ingenieure löschen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Kammer stellen.
Weitere Informationen
Formulare
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure
Gebühr
Ablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen werden entsprechende Nachweise (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Brandenburgische Ingenieurkammer
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
02.04.2020
