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Kampfmittelbelastung Prüfung

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche und sind mit dem Vorhaben Bodeneingriffe oder Erschütterungen verbunden, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

Weitere Informationen

Formulare


Voraussetzung


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gebühr


Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800

Ablauf


Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

  • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag
  • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
  • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
  • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
  • Betretungserlaubnis
  • Eigentumsnachweis

Fristen


keine

Bearbeitungsdauer


10 bis 12 Wochen

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 für zunächst drei Jahre erweiterte Sonderregelungen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 46

Fachlich freigegeben am
19.05.2020