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Alters- und Ehejubiläum

Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Ministerpräsidentin/Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100sten, 105ten sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
 
Die Bundespräsidentin/Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65ten, des 70sten und des 75ten Hochzeitstages.

Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
 
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

Es handelt sich um Leistungen, auf die kein Anspruch besteht.

Formulare


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Voraussetzung


Ständiger Wohnsitz der Jubilare in der Bundesrepublik Deutschland (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident);

Ständiger Wohnsitz der Jubilare im Land Brandenburg (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident)

Gebühr


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Ablauf


Die Städte und Gemeinden melden die Jubiläumsdaten an das Bundesverwaltungsamt (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident) bzw./und an die Staatskanzlei (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident).

Dort werden die entsprechenden Urkunden ausgefertigt und an die Jubilare übersandt oder durch Amtsträgerinnen oder Amtsträger persönlich übergeben.

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


(für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten)

Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Protokollreferat

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Da kein Anspruch auf die genannte Leistung besteht, existieren nur innerhalb der Verwaltung Rechtsgrundlagen, die die Datenübermittlung sicherstellen sollen:


Fachlich freigegeben durch

(für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten)

Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
12.07.2020