Prüfung der Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Um Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens wie Mieten und Heilbehandlungen nicht zu verteuern, gelten Steuerbefreiungen.
Von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel:
- Vermietung von Wohnungen,
- Versicherungsleistungen,
- kulturelle Leistungen,
- Bildungsleistungen,
- Heilbehandlungsleistungen,
- Betreuungs- und Pflegeleistungen,
- Kinder- und Jugendhilfeleistungen.
Das Finanzamt prüft nach den Angaben des Steuerpflichtigen, ob die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen. Dazu gehören zum einen persönliche Voraussetzungen, zum Beispiel dass Heilbehandlungsleistungen durch einen Arzt oder einen Angehörigen eines Heilberufs erbracht werden. Zum anderen kann es sachliche Voraussetzungen geben, zum Beispiel dass es sich bei Leistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) handelt.
Dass die weiteren Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle oder Bildungsleistungen vorliegen, muss gegenüber dem Finanzamt mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.
Weitere Informationen
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungen sind sehr unterschiedlich und im Umsatzsteuergesetz einzeln geregelt. Die Inanspruchnahme mancher Steuerbefreiungen erfordert teilweise separate Bescheinigungen. Diese stellen die jeweils in den Ländern oder dem Bund fachlich zuständigen Behörden aus.
Im Zweifel wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Gebühr
Für Sie entstehen keine Kosten.
Ausnahme sind gegebenenfalls erforderliche Bescheinigungen für kulturelle und Bildungsleistungen. Für diese Bescheinigungen können Gebühren bei den zuständigen Behörden der Länder anfallen.
Ablauf
Die Steuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
- Das Finanzamt prüft ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen.
- Das Ergebnis dieser Prüfung erfahren Sie aus dem Steuerbescheid.
Erforderliche Unterlagen
Die für die Anwendung der jeweiligen Umsatzsteuerbefreiung gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen oder Nachweise ergeben sich aus der jeweiligen Befreiungsnorm. Zum Beispiel muss eine Pflegeeinrichtung für die Umsatzsteuerbefreiung der Pflegeleistungen einen Versorgungsvertrag vorlegen.
Fristen
Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.
Bearbeitungsdauer
- in der Regel bis zu 2 Monate
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Für die Festsetzung der Besteuerung zuständige Veranlagungsstelle im Finanzamt
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch gegen den Steuerbescheid
Detaillierte Informationen, wie und innerhalb welchen Zeitraums Sie Einspruch erheben können, können Sie der dem Steuerbescheid angefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. - finanzgerichtliche Klage
Bundesministerium der Finanzen
28.02.2023
