You are here: Home Details

Entrichtung der Fischereiabgabe

Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


In Brandenburg muss von Personen ab 14 Jahren für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Pro Kalenderjahr fallen 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com auch digital erworben werden.

Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben sowie Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.

Formulare


- Formulare: Keine

- Onlineverfahren möglich: Ja

- Schriftform erforderlich: Nein

- Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzung


Mindestalter 14 Jahre

Gebühr


- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR

Ablauf


Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

Wird die Fischereiabgabe über über ein digitales Vefahren entrichtet, ist der durch das Verfahren erstellte Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ausgedruckt oder als digitales Dokument mit sich zu führen.

Erforderliche Unterlagen


Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse oder

Nachweis eines digitalen Verfahrens mit Name, Vorname und Adresse, ausgedruckt oder als digitales Dokument

Fristen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Bearbeitungsdauer


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Fachlich freigegeben am
13.05.2026