Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffverkehr
- Seeverkehr
Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.
Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie verfügen über:
- geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
- die theoretischen Unterrichtseinheiten
- die praktischen Lehrgangsteile
- geeignetes Unterrichtsmaterial
- geeignete Lehrpläne
- qualifiziertes Lehrpersonal
- geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
Gebühr
Ablauf
- Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
- Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
- Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
- Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten dürfen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Angaben, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten
- für jeden Lehrgangsteil einen Lehr- oder Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
- Stundeneinteilung mit Pausen
- zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
- Art des Unterrichts, zum Beispiel:
- Vortrag
- Lehrgespräch
- technische Medien
- Filmvortrag
- Übungen
- Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
- Nachweise über beruflichen Werdegang
- Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
- Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
- Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
- Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für die zu schulenden Verkehrsträger
- Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anfrage
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 1 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
- § 7 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
- § 5 Absatz 2 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)
Rechtsbehelf
Widerspruch. Gegen eine ablehnende oder sonst belastende Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich. Frist, Form und zuständige Stelle ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
23.07.2026
