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Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen

Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine Konzession beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.

Land Brandenburg:

bedürfen einer Konzession durch das für Gesundheitzuständige Ministerium. Die Erteilung dieser Konzession ist formlos schriftlich zu beantragen.

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik.
  • Sie gewährleisten die medizinische und pflegerische Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.
  • Ihre eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen entsprechen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen.
  • Durch Ihren Betrieb entstehen für gegebenenfalls ebenfalls in Ihrem Geschäftsgebäude lebende oder untergebrachte Personen sowie die Nachbarschaft keine erheblichen Nachteile oder Gefahren.
  • Es bestehen keine baulichen oder technischen Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen.

Gebühr


Land Brandenburg:

Tarifstelle 7.11.8 gem. GEbOMSGIV, Rahmengebühr je nach Prüfaufwand

Ablauf


Sie beantragen eine Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik per Post:

  • Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Fachbehörden, zum Beispiel
    • das Gesundheitsamt,
    • die Bauaufsichtsbehörde oder
    • die Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • Gegebenenfalls holt die zuständige Stelle Stellungnahmen ein, zum Beispiel von
    • Nachbarn,
    • Mitbewohnenden,
    • Ortspolizei,  
    • Gemeindebehörden oder
    • anderen externen Stellen.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.

Erforderliche Unterlagen


Land Brandenburg:

HRA + Pol. Führungszeugnis für GF, Konzeption sowie weitere Prüfunterlagen

Fristen


Die Konzession gilt unbefristet, sofern Sie keine Veränderungen der Klinikräume oder ähnlichem vornehmen. Die Konzession erlischt, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt haben.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Abt. 4, Ref. 45

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Sie können gegen einen ablehnenden Bescheid innerhalb eines Monats bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle Widerspruch einlegen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Fachlich freigegeben am
07.08.2025