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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vorname
  • Angaben zum Geburtsdatum
  • Angaben zum Geburtsort
  • Geschlechtsangabe
  • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
    • Vorname
    • Geburtsname
    • Familienname
    • Angaben zum Geburtsdatum
    • Angaben zum Geburtsort
    • Geschlecht
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Gebühr


Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.

Gebühr
32 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

Gebühr
22 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.

Gebühr
31 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Ablauf


Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch
    • in einer anderen Gemeinde oder
    • in einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. 
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen


  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung

Fristen


Geltungsdauer
6 JAHR

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

Geltungsdauer
10 JAHR

Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2 WOCHE

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am
24.06.2025