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Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Ihr Name hat sich geändert und Sie planen eine Reise in ein Land außerhalb der EU? Dann müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

  • Familienname,
  • Vornamen oder
  • deren Reihenfolge

geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

  • Heirat
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung der Vornamensreihenfolge

Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

Gebühr


Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
92 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
59.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
102 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
124 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
69.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
91.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
26 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses

Gebühr
31 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
44 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Ablauf


Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
    • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen. 
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen


  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bei Heirat: Eheurkunde
  • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
  • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde

Fristen


Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

Geltungsdauer
6 JAHR

Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

Geltungsdauer
10 JAHR

Für antragstellende Personen über 24 Jahren.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2 WOCHE

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

  • Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
  • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
  • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am
13.06.2025