Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.
Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.
Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.
Formulare
Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren
Voraussetzung
keine
Gebühr
Ablauf
Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zur Übertragung
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Prüfstelle fliegende Bauten
TÜV Rheinland Industrie
Gesetzliche Bestimmungen
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
17.02.2023
