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Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).  

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:

  • Adressdaten 
  • elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
     

Gebühr


Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Ablauf


Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Erforderliche Unterlagen


  • Angaben zum Betrieb 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
  • Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
  • Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
     
  • gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Fristen


keine

Bearbeitungsdauer


keine

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
08.09.2022;26.05.2023