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Akteneinsicht / Information zu Bodendenkmal beantragen

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige berechtigte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmalen auf den betreffenden Grundstücken erfragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden.

Eine Erstinformation zu Bodendenkmalen erhalten Sie über das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums. Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange des Eigentümers nicht entgegenstehen, erhalten Sie Akteneinsicht oder weitere Informationen.

Weitere Informationen

Formulare


Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzung


Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht.

Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Gegebenenfalls ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. 

Gebühr


Für Eigentümer des Denkmals: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Ablauf


  • Sie beantragen Akteneinsicht oder nähere Informationen.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid,

Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum mit Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Informationen in anderer Weise zukommen lassen.

Erforderliche Unterlagen


  • Eigentumsnachweis und/oder
  • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

Fristen


Keine

Bearbeitungsdauer


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
29.06.2023