You are here: Home Details

Einsicht in eine Denkmalakte beantragen

Wenn Sie Einsicht in die Denkmalakte erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

Wenn Sie eine Denkmalauskunft oder Akteneinsicht erhalten möchten, können Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum beantragen.

Eigentümer erhalten eine uneingeschränkte Akteneinsicht. Andere Personen erhalten nur insoweit Einsicht, wie datenschutzrechtliche Vorschriften und der Schutz von Geschäftsdaten nicht entgegenstehen.  

Bei Bodendenkmalen und bei beweglichen Denkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.

Nach Prüfung des Antrages und der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, falls datenschutzrechtliche oder andere schutzwürdige Belange des Denkmaleigentümers nicht entgegenstehen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

Formulare


Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Voraussetzung


  • Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen
  • bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
  • Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen der Eigentümer nicht entgegenstehen.

Gebühr


Für Eigentümer von Denkmalen: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Ablauf


  • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
  • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

Erforderliche Unterlagen


  • Adressangabe des Denkmals
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

Fristen


Keine

Bearbeitungsdauer


Bis zu 4 Wochen

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
10.07.2023