Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss und aktuelle Beträge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Formulare
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Voraussetzung
- Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
- Es liegen Änderungen vor.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Bearbeitungsdauer
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Widerspruch
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
;Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
30.07.2025;02.04.2026
30.07.2025;02.04.2026
