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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Formulare


Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

Voraussetzung


  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Gebühr


Gebühr
12 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
VorkasseAusstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
VorkasseJede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

Ablauf


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht

Fachlich freigegeben am
07.10.2020;27.09.2021