Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzung
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Gebühr
Gebühr
12 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseAusstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr
6 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseJede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.
Gesetzliche Bestimmungen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht
07.10.2020;27.09.2021
