Haushaltshilfe für gesetzlich Krankenversicherte bei Schwangerschaft und nach Entbindung beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung vorübergehend den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt keine andere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann.
Sie haben bei Schwangerschaft und Entbindung Anspruch auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen können, weil
- Sie Schwangerschaftsbeschwerden wie Blutarmut, Übelkeit oder Krämpfe haben,
- Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt Sie angewiesen hat, sich körperlich zu schonen, zum Beispiel wegen einer Risikoschwangerschaft,
- Ihre Gesundheit nach der Entbindung geschwächt ist.
Für den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine Bescheinigung. Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bestätigt Ihnen darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und gibt an, in welchem Umfang und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigen.
Stimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihrem Antrag zu, kann diese Ihnen eine Haushaltshilfe eines Pflegedienstes oder einer vergleichbaren Organisation vermitteln. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht ein Grund, davon abzusehen, können Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren. Dann erhalten Sie die Kosten in angemessener Höhe erstattet.
Helfen Ihnen Ihre Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte bis zum 2. Grad im Haushalt, kann Ihre Krankenkasse diesen keine Vergütung zahlen. Sie kann jedoch Fahrkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Falls Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung erkranken, können Sie gegebenenfalls eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall beantragen. Für den Antrag auf Haushaltshilfe bei Erkrankungen gelten andere Voraussetzungen als bei der Schwangerschaft oder Entbindung. Zudem müssen Sie dann eine Zuzahlung leisten.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Es lebt keine andere Person in Ihrem Haushalt, die diesen weiterführen kann.
- Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bescheinigt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe.
Gebühr
Sie müssen für den Antrag nichts bezahlen und auch keine Zuzahlungen leisten. Die Haushaltshilfe rechnet die Kosten in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ablauf
Den Antrag auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen Sie es zusammen mit der Bestätigung zu Notwendigkeit, Dauer und Umfang der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Ihre Krankenkasse prüft Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe und berät Sie zu passenden Anbietern. Alternativ können Sie auch selbst eine Haushaltshilfe auswählen, sofern diese Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sind.
- Sie beauftragen die Haushaltshilfe.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Haushaltshilfe
Fristen
Sie müssen die Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Haben Sie selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
1-15 WERKTAG
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 15 Werktage. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen. Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden. Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 24h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- § 10 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
06.05.2025
