In einen Raumordnungsplan für die AWZ oder das Bundesgebiet Einsicht nehmen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt.
Raumordnungspläne können außerdem enthalten:
- Auswertungen der Beteiligung
- Karten für die Nord- und Ostsee
Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Raumordnungsplänen für die AWZ und den Gesamtraum Deutschlands über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie Raumordnungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Für die Einsichten gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
25.07.2024
