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Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe durchführen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
  • Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
  • Die Laufzeit des Vorhabens muss begonnen haben.
  • Für Mittelanforderungen, die nach Ablauf der Laufzeit eingehen, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung mehr

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Sie können die Mittel online, per E-Mail oder per Post beim BMZ anfordern.

Mittel online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Mittel per E-Mail oder per Post anfordern:

  • Sie senden Ihren ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Erforderliche Unterlagen


  • Formular zur Mittelanforderung
  • Gegebenenfalls Anlagen / Nachweise zur Mittelanforderung

Fristen


Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Mittelanforderungen müssen jedoch innerhalb der Projektlaufzeit gestellt werden.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-5 WERKTAG

Die Zuwendungen können regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Einspruchsfrist abgelaufen ist und wenn die Mittel aus früheren Mittelanforderungen desselben Projektes verbraucht sind. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie erklären, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 

Fachlich freigegeben am
26.07.2024