You are here: Home Details

Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) als juristische Person beantragen

Juristische Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ausführliche Beschreibung


Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Als juristische Person können Sie einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten Ihrer EUTB-Angebote beantragen. Mit der Bewilligung Ihres Antrags können Sie als Träger von Beratungsangeboten tätig werden.

Der Zuschuss kann Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Antragsstellende müssen juristische Personen mit Sitz in Deutschland sein.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV).
  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie sind fachlich geeignet.
  • Ihre Angebote sind niedrigschwellig und behinderungsübergreifend.
  • Sie stellen die Unabhängigkeit der Beratenden sicher.
  • Ihr Beratungsangebot folgt nicht dem Zweck der Gewinnerzielung.
  • Das dem jeweiligen Bundesland zugeordnete Arbeitszeitenkontingent wird nicht ausgeschöpft, so dass nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) eine Finanzierung der Zuschüsse möglich ist.
  • Es liegt kein regionales Überangebot für die zu beantragende Beratungsleistung vor.

Gebühr


Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage
Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


  • Sie beantragen den Zuschuss über das ProDaBa-Antragsportal der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen (gsub).
  • Bei der ersten Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Sie rufen das für sie relevante Verfahren auf.
  • Ihre Unterlagen laden Sie direkt in dem Portal hoch.
  • Nach Zuteilung der Vollzeitäquivalente werden die Anträge an die zuständigen Landesbehörden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 6 Wochen weitergeleitet.
  • Insgesamt kann das Antragsverfahren bis zu 3 Monate dauern.
  • Der Bescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Bescheid eingestellt wird.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie weitere Unterlagen wie zum Beispiel Tätigkeitsnachweise einreichen müssen.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren zu nutzen.

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag
  • Übersicht über die Personal- und Sachausgaben, getrennt nach Kalenderjahren aufgegliedert

Fristen


  • Antragsfrist: Den Antrag müssen Sie bis zum 31. März des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode stellen.
  • Widerspruchsfrist: Sie können 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
0-3 MONAT

Die Antragsbearbeitung erfolgt zum 1. April des jeweiligen Kalenderjahres, unabhängig davon, wann der Antrag eingereicht wurde.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am
03.12.2025