Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Seit dem 1. August 2004 führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste des Landes Brandenburg. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Wird ein Grundstück mit einem in die Denkmalliste eingetragenen Denkmal veräußert, so hat der Veräußerer den Erwerber auf den bestehenden Schutz hinzuweisen und unverzüglich der Denkmalschutzbehörde den Eigentumswechsel anzuzeigen. (§ 13 Absatz 2 BbgDSchG)
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Ablauf
Sie müssen der unteren Denkmalschutzbehörde den Verkauf eines Grundstücks, auf dem sich ein Kulturdenkmal befindet, mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen
Formfreier Antrag
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Untere Denkmalschutzbehörden des Landes
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
13.02.2025
