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Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen Kulturdenkmals

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Seit dem 1. August 2004 führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste des Landes Brandenburg. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Wird ein Grundstück mit einem in die Denkmalliste eingetragenen Denkmal veräußert, so hat der Veräußerer den Erwerber auf den bestehenden Schutz hinzuweisen und unverzüglich der Denkmalschutzbehörde den Eigentumswechsel anzuzeigen. (§ 13 Absatz 2 BbgDSchG)

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


Sie müssen der unteren Denkmalschutzbehörde den Verkauf eines Grundstücks, auf dem sich ein Kulturdenkmal befindet, mitteilen. 

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet

Erforderliche Unterlagen


Formfreier Antrag

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Untere Denkmalschutzbehörden des Landes

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Fachlich freigegeben am
13.02.2025