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Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.

Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.

Formulare


Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.

Voraussetzung


  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

Gebühr


Gebühr
49 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Abgabe
5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
VorkasseJagdabgabe

Ablauf


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

Fristen


Geltungsdauer
14 TAG

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
4 WOCHE

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.

Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am
21.07.2025;03.03.2025