Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein, zwei oder drei Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
Für Jugendliche ab 16 Jahre gibt es zudem die Möglichkeit, einen Jugendjagdschein zu beantragen.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jahresjagdschein aus.
Formulare
Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Voraussetzung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Für einen Jugendjahresjagdschein sind Sie mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Abgabe
25 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseJagdabgabe pro Jahar
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Fristen
Geltungsdauer
1-3 JAHR
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.April und endet am 31.März.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
3 MONAT
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise
Einen Jugendjahresjagdschein können Sie für ein oder zwei Jagdjahre beantragen. Sie müssen Ihrem Antrag die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jahresjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
;Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
21.07.2025;03.03.2025
