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Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Wenn Sie jagen möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein, zwei oder drei Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.

Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.

Für Jugendliche ab 16 Jahre gibt es zudem die Möglichkeit, einen Jugendjagdschein zu beantragen.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jahresjagdschein aus.

Formulare


Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.

Voraussetzung


  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Für einen Jugendjahresjagdschein sind Sie mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

Gebühr


Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Abgabe
25 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
VorkasseJagdabgabe pro Jahar

Ablauf


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

Fristen


Geltungsdauer
1-3 JAHR

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.April und endet am 31.März.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
3 MONAT

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise

Einen Jugendjahresjagdschein können Sie für ein oder zwei Jagdjahre beantragen. Sie müssen Ihrem Antrag die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.

Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jahresjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am
21.07.2025;03.03.2025