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Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

Ist Ihnen ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Ampel aufgefallen? Dann können Sie dies der Straßenverkehrsbehörde melden.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sorgen dafür, dass der Straßenverkehr sicher und geordnet abläuft. Dazu gehören Schilder, Markierungen, Ampeln, Schranken, Poller oder Parkscheinautomaten.

Defekte oder beschädigte Verkehrszeichen und Ampeln können eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Wenn Ihnen ein Schaden auffällt, können Sie diesen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde melden.

Beispiele für Störungen:

  • Ampel ausgefallen oder fehlerhafte Taktung,
  • einzelne Lichter oder Ruftaste defekt,
  • Signalton für sehbehinderte Menschen ausgefallen,
  • Ampelmast oder Verkehrsschild schief, verschmutzt, beklebt, zerstört oder zugewachsen,
  • defekte Beleuchtung an einem Fußgängerüberweg.

Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung den genauen Ort und eine Beschreibung der Beschädigung an. Ein Foto kann hilfreich sein, sofern Sie die Rechte daran besitzen und keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Straßenverkehrsbehörde

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
11.09.2025