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Geräte-Altbatterien Entsorgung

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos in den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen / Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.

Darüber hinaus sind aus Elektrogeräten entfernbare Batterien zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.

Zuständig: öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


  • kostenlos

Die Rückgabe von Gerätealtbatterien an Händler, Vertreiber oder öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgt in der Regel kostenfrei.

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52

Fachlich freigegeben am
22.03.2024;19.11.2025