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Geräte-Altbatterien Rücknahme

Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos im Einzelhandel oder bei freiwilligen Rücknahmestellen zurückgeben.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen/ Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.

Darüber hinaus sind aus Elektrogeräten entfernbare Batterien zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.

Zuständig: öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber

Weitere Informationen

Die Hersteller von Gerätebatterien werden mit der Einrichtung von Batterierücknahmesystemen ihrer Produktverantwortung gerecht und sorgen für die Sammlung, Verwertung oder umweltgerechte Beseitigung der Geräte-Altbatterien. Ein Verzeichnis der derzeit genehmigten Rücknahmesysteme findet sich auf den Seiten der "stiftung elektro-altgeräte register (ear)"

Die Rücknahmesysteme bedienen sich in der Regel Drittbeauftragter, das heißt Logistik- oder Entsorgungsunternehmen, die für sie Batterien zurücknehmen und die Verwertungspflichten erfüllen.

Formulare


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Voraussetzung


Sie können dem Vertreiber die Geräte-Altbatterien, die er als Neubatterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf haushaltsübliche Mengen.

Darüber hinaus sammelt der öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger Gerätealtbatterien an den Schadstoffmobilen oder Wertstoffhöfen.

Gebühr


  • kostenlos

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bieten die Entsorgung der Geräte-Altbatterien auch über Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile an.

Gerätealtbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Die Rücknahme erfolgt durch Händler und Vertreiber.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52

Fachlich freigegeben am
22.03.2024;19.11.2025