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Papierabfälle Abholung Anmeldung

Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
  • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
  • Schulmaterial aus Papier
  • Broschüren/Bücher
  • Unbeschichtetes Geschenkpapier
  • Eierkartons
  • Geschenkkartons

Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

  • Getränkekartons
  • Tapeten
  • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
  • Selbstdurchschreibepapiere
  • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
  • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
  • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
  • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

Die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen zu entnehmen.

zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Gebühr


Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Ablauf


Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
  • die Abfallgebühren und
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.

Erforderliche Unterlagen


Fristen


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Bearbeitungsdauer


Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

;

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52

Fachlich freigegeben am
22.03.2024;18.12.2025