You are here: Home Details

Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Fahrzeughalterin oder neuer Fahrzeughalter können Sie dieses wieder anmelden.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist dieses häufig noch abgemeldet. In dem Fall müssen Sie das Fahrzeug wieder anmelden, um es im Straßenverkehr nutzen zu können.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
  • Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Gebühr


Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Ablauf


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Erforderliche Unterlagen


  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

  • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

Bei Vertretung durch eine dritte Person:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
  • gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht („Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
 

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
 

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Fachlich freigegeben am
18.08.2025