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Fahrerlaubnis Umschreibung

Wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen möchten, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten,  können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Wenn Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten,  können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Eine Ausnahme davon bilden die "Anlage 11-Staaten". Haben Sie die Fahrerlaubnis eines Staates, der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, müssen Sie keine oder nur eine Prüfung ablegen.

Folgende Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten zählen zu den "Anlage 11-Staaten":

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina
  • Französisch-Polynesien
  • Gibraltar
  • Guernsey
  • Isle of Man
  • Israel
  • Japan
  • Jersey
  • Kanada
  • Kosovo
  • Moldau
  • Monaco
  • Namibia
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • Republik Nordmazedonien
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Südafrika
  • Taiwan
  • Vereinigtes Königreich (UK)
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:

  • Berufspendlerin oder -pendler
  • Studentin oder Student
  • Schülerin oder Schüler

Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare


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Voraussetzung


  • Sofern Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben (Das bedeutet: Sie wohnen mindestens 185 Tage im Jahr in derselben Wohnung) ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzutauschen.
  • Zum Teil kann hier eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein.

Gebühr


Die Kosten variieren je nach Anlass der Umschreibung.

Ablauf


  • Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
  • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle

Aushändigung des neuen Führerscheins ggf. Direktversand

Erforderliche Unterlagen


  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • jetziger Führerschein
  • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)Für die C-Klassen: Augenärztliches und Ärztliches Gutachten

Für die D-Klassen: zusätzlich leistungspsychologisches Gutachten

Fristen


6 Monate nach Wohnsitznahme ist eine Umschreibung der Fahrerlaubnis erforderlich.

Bearbeitungsdauer


Abhängig vom Einzelfall

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am
11.03.2026