You are here: Home Details

Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

Sie haben die PIN-Nummer für Ihren elektronischen Personalausweis oder für Ihre eID-Karte vergessen oder verloren bzw. möchten die PIN-Nummer generell ändern? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ausführliche Beschreibung


Die PIN-Nummer ist ein Sicherungsmechanismus, um die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglichst sicher zu gestalten. Ihre PIN-Nummer darf nur Ihnen bekannt sein. Verwenden Sie keine leicht zu erratenden Zahlenkombinationen.

Bei der Nutzung der AusweisApp wird die PIN-Nummer bei jeder Nutzung abgefragt. Sie können sich damit schnell und sicher online ausweisen.

  • Wenn Sie Ihre PIN-Nummer haben, können Sie diese jederzeit selbst ändern.

Wenn Sie die PIN-Nummer vergessen oder verloren haben oder die PIN-Nummer durch Falscheingabe blockiert wurde, benötigen Sie eine neue PIN-Nummer. Diese bekommen Sie in einem der Bürgerbüros oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD).

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Die PIN der eID-Funktion wurde vergessen oder durch Falscheingabe blockiert

Gebühr


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ablauf


Während der Vorsprache beim Bürgerservice oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD) können Sie eine neue PIN für die eID setzen.

Erforderliche Unterlagen


Personalausweis bzw. eID-Karte

Fristen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Minuten

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
14.01.2026