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Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des...

Zuständige Stelle

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Gebühr


EUR 6,00

Land Brandenburg: Kostenfrei

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Fristen


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Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1 TAG

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
09.01.2015;05.03.2026