Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Zuständige Stelle
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Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Weitere Informationen
Formulare
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Voraussetzung
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Gebühr
EUR 6,00
Land Brandenburg: Kostenfrei
Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
1 TAG
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
09.01.2015;05.03.2026
09.01.2015;05.03.2026
