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Personalausweis Änderung

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden.
Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben.
In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

Gebühr


Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage
VorkasseDie Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls biometrisches Passfoto

Fristen


Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Geltungsdauer
6 JAHR

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

Geltungsdauer
10 JAHR

Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Bearbeitungsdauer


Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
13.02.2026;05.03.2026