Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Gebühr
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Kostenfrei
Ablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Fristen
unverzüglich
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Tag
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Gesetzliche Bestimmungen
BMI, IT I 4
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
09.01.2015;14.01.2026
