Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen Gewährung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Soweit die Zuständigkeit nicht auf die Bundesländer übertragen ist, obliegt dem Bundesamt für Justiz insbesondere die Entscheidung über die Bewilligung ein- und ausgehender strafrechtlicher Ersuchen um Auslieferung, Vollstreckungshilfe oder sonstige Rechtshilfe. In Bezug auf Ersuchen in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bestehen weitreichende Bewilligungskompetenzen, ebenso bei der Zusammenarbeit mit internationalen oder internationalisierten Strafgerichtshöfen. Daneben ist das Bundesamt für Justiz in die weltweite Zusammenarbeit bei Einzelfällen der Strafrechtshilfe immer dann eingebunden, wenn der diplomatische Geschäftsweg oder der Weg zu ausländischen Justizministerien eröffnet ist (Geschäftswegzuständigkeit).
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bundesamt für Justiz
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung
Staatsanwaltschaften
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in Verbindung mit internationalen Staatsverträgen, EU-Recht und die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten. Die Zuständigkeit zwischen den jeweiligen nationalen Behörden richtet sich nach einer zwischen Bund und Ländern geschlossenen Zuständigkeitsvereinbarung.
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg
06.07.2026
