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Verwaltungsleistung suchen

Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Verwendungsnachweis einreichen

Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, ist der Bewilligungsbehörde ein Verwendungsnachweis nach Erfüllung des Zuwendungszwecks vorzulegen. Die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis sowie die einzureichenden Unterlagen sind in den Nebenbestimmungen festgelegt.

Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) auszahlen

Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und dass die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.

Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) beantragen

Wenn Sie eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Änderungsantrag stellen

Wenn sich Änderungen zu Ihrem gestellten Antrag ergeben, sind diese unverzüglich dem LASV mitzuteilen. Wenn Sie bereits den Zuwendungsbescheid erhalten haben, und es haben sich zuwendungsrelevante Änderungen ergeben, müssen die Änderungen dem LASV unverzüglich mitgeteilt werden.

Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – eine Rückzahlung anzeigen

Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben und es ergeben sich Rückzahlungen, ist unverzüglich die Bewilligungsbehörde zu informieren (Nr. 5 ANBest).