Verwaltungsleistung suchen
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Verwendungsnachweis einreichen
Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, ist der Bewilligungsbehörde ein Verwendungsnachweis nach Erfüllung des Zuwendungszwecks vorzulegen. Die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis sowie die einzureichenden Unterlagen sind in den Nebenbestimmungen festgelegt.
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) auszahlen
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides des LASV können Sie die bewilligten Mittel mittels Antrag abrufen. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides sowie die Anforderung der Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) beantragen
Wenn Sie eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Änderungsantrag stellen
Wenn sich Änderungen zu Ihrem gestellten Antrag ergeben, sind diese unverzüglich dem LASV mitzuteilen. Wenn Sie bereits den Zuwendungsbescheid erhalten haben, und es haben sich zuwendungsrelevante Änderungen ergeben, müssen die Änderungen dem LASV unverzüglich mitgeteilt werden.
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – eine Rückzahlung anzeigen
Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben und es ergeben sich Rückzahlungen, ist unverzüglich die Bewilligungsbehörde zu informieren (Nr. 5 ANBest).
