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Förderung von Pflegeschulen im Bereich Altenpflegehilfeausbildung - Mittelabruf
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides des LASV können Sie die bewilligten Mittel mittels Antrag abrufen. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides sowie die Anforderung der Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
Förderung von Pflegeschulen im Bereich Altenpflegehilfeausbildung - Antrag
Eine staatlich anerkannte Pflegeschule, die theoretischen und praktischen Unterricht im Rahmen der Altenpflegehilfeausbildung anbietet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
