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Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale Einrichtungen durch die Landesbehindertenbeauftragte - Antrag
Wenn Sie eine Maßnahme zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft im Land Brandenburg durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale Einrichtungen durch die Landesbehindertenbeauftragte - Mittelabruf
Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und das die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.
