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Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung. Die amtliche Meldebestätigung enthält...

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


keine

Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


Personalausweis oder Reisepass

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

;

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am
04.11.2015;04.11.2015